Immer mehr Menschen sind überschuldet und in die Schuldenfalle geraten. Der Einstieg in die Schulden-spirale beginnt dabei meistens schleichend und oft schon im Jugendalter. Darum ist es wichtig, frühzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu erlernen. Die Schulden-prävention als eigenständiger Arbeitsbereich im Rahmen der Sozialen Schuldner- und Insolvenz-beratung will die Ursachen aufzeigen und helfen, sie rechtzeitig zu erkennen und dadurch einer drohenden Überschuldung vorzubeugen.
Durchführung von Präventionsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Senioren, in Kindergärten und Schulen, Berufsschulen, Jugendfreizeit- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie bei Bildungsträgern, etc.
Nicht alle Kinder sammeln in ihren jungen Jahren Erfahrungen im Umgang mit "Geld" und gewinnen somit ein erstes Zahlungsverständnis. Dabei erfahren sie schon beim gemeinsamen Einkaufen mit den Eltern die Bedeutung von „Geld“ und „Konsumgütern“. Allerdings sind nicht alle Erziehungsberechtigten in der Lage, einem Kind diese Werte zu vermitteln. Die Schuldenprävention stellt die Wünsche, Bedürfnisse und den dazugehörigen Umgang mit Geld spielerisch und kreativ dar, um ihnen diese Werte näher zu bringen.
Kinder kommen bereits in der Grundschule mit Geld in Berührung. Sie sind ab dem siebten Lebensjahr bedingt geschäftsfähig. Meist verfügen sie über ihr eigenes Taschengeld, kaufen sich in der Schulkantine ein Brötchen oder bringen Beiträge wie Kopiergeld, Geld für die Klassenfahrt, etc. mit zur Schule.
Immer mehr Jugendliche haben finanzielle Schwierigkeiten oder sogar Schulden. Deshalb ist es wichtig, den Umgang mit Geld so früh wie möglich zu erlernen. Gerade ab dem 18. Lebensjahr sind Sie voll geschäftsfähig und dann steht Ihnen die Geschäftswelt offen. Nun können sie Ihre Verträge selbst abschließen. Dass dies aber auch Folgen mit sich bringen kann, ist Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar. Oft haben junge Menschen während ihrer Schulzeit oder Ausbildung Schulden. Wie sollen Sie sich zur Arbeit (weiterhin) motivieren, wenn Sie keinen Weg mehr sehen, die Schulden irgendwann begleichen zu können? Deshalb ist es wichtig für das Thema "Schuldenprävention" zu sensibilisieren.
Schuldenpräventionsveranstaltungen sollen dabei helfen, ein grundlegendes Verständnis zum Thema "Geld" zu entwickeln.
In den letzten Jahren ist eine stetig wachsende Ver- und Überschuldung bei jungen Erwachsenen die sich in einer Ausbildung befinden zu erkennen. Viele der Jugendlichen lassen sich von Konsum verlocken und geraten immer häufiger in Schuldenfallen. Um eine angemessene Finanzkompetenz zu vermitteln und die stetig steigende Ver- und Überschuldung zu mindern, bieten wir Präventions- und Informations-veranstaltungen an.
Nach der Schulzeit treten viele Menschen ein Studium an. Gerade Studienanfänger stehen häufig vor dem Problem, dass am Ende des Geldes noch ganz schön viel Monat über ist! Trotz Nebenjobs sind Sozialbeiträge für die Uni, Mietkosten und generelle Lebenshaltungskosten für Studenten ohne finanzielle Unterstützung kaum stemmbar. Wer nicht von den Eltern unterstützt werden kann, muss auf andere Optionen ausweichen.
Die am häufigsten genutzte Form der finanziellen Förderung basiert auf dem sogenannten Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Allerdings muss die Hälfte der erhaltenen Summe nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden. Hinzu kommt, dass vielen Studierenden nicht der Höchstsatz des Förderbetrages zugesprochen wird, sodass sie zusätzlich einen Studienkredit aufnehmen müssen. Der gängigste Anbieter eines solchen Kredits ist die KfW-Bank. Die Gesamtsumme (zzgl. Zinsen) muss jedoch zurückgezahlt werden.
Während für die meisten jungen Menschen nach dem Schulabschluss der große Schritt in das Berufsleben gelingt, bleibt für eine nicht unerhebliche Zahl der direkte Weg zunächst versperrt.
Ungenügende Leistungen, mangelnde soziale Kompetenz oder eine zu geringe Motivation. Es gibt vielfältige Gründe.
Durch die Bildungsträger bekommen Sie die Chance, die Ihnen durch oben genannte ungenügende Leistungen, etc. verwehrt wurden. Dies bedeutet aber auch: Den ersten richtigen Umgang mit Geld (Ausbildungsvergütung, BAB), einer eigenen Wohnung, Führerschein, etc. zu erlernen.
Jugendliche bzw. junge Erwachsene, die bis dato keine Erfahrungen gemacht haben, mit Ihrem Geld richtig umzugehen, haben es in Zukunft meist schwer. Die Schuldenprävention hilft, wie sie Schuldenfallen vermeiden und Ihr Geld richtig einsetzen.
Schlechte Deutschkenntnisse und ein unklares Verständnis davon, was ein Vertrag alles beinhalten kann. Für manche Unternehmen sind Flüchtlinge eine leichte Beute.
Für einen kurzen Zeitraum können sie die Kosten noch stämmen. Und danach? Es folgen Mahnverfahren und Inkassoforderungen. Ein Schufa-Eintrag ist somit nicht weit entfernt. Danach wird alles schwieriger: Viele Vermieter verwehren Menschen mit Schulden einen Wohnraum.
Die Schuldenprävention bietet spezielle Hilfe-stellungen an, beispielsweise Verträge besser zu verstehen und auf was geachtet werden sollte.
Immer mehr Alleinerziehende können Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Gerade Frauen sind davon betroffen, da sie sich meistens um die Kinder kümmern und unter erschwerten Bedingungen geregelten Arbeitszeiten nachgehen können.
Die Verschuldung sei aber nicht das einzige Problem. Alleinerziehende Frauen weisen oft Beitragslücken auf und sind dadurch besonders gefährdet, später in die Altersarmut zu rutschen.
Dennoch gibt es Möglichkeiten, Schulden vorzu-beugen und entgegenzuwirken. Die Schulden-prävention hilft dabei.
Die Zahl verschuldeter Senioren in Deutschland steigt. Die Gründe sind vielfältig. Gründe sind beispielsweise die Nichtbeanspruchung der Sozialleistungen sowie Rentenreformen, die zum einen zu Anpassungen des Vertragsniveaus geführt haben. Die Rente ist geringer als das vorherige Gehalt, die Vorsorge bleibt oftmals unzureichend. Mieten steigen und gleichzeitig erhöhen sich die Kosten der Zuzahlungen für die Behandlung von Krankheiten, etwa für Medikamente. Die hohen Lebenshaltungskosten sind für viele Senioren kaum noch zu händeln.
Gerade Ältere ziehen sich zurück. Sie haben das Gefühl, versagt zu haben. Dabei gibt es bestimmte, im Folgenden aufgelistete Anträge (siehe Punkt 6.), die gestellt werden können, um zusätzlich Geld zu bekommen. Mit dieser Grundlage können sie bestenfalls einige ihrer Schulden loswerden. Die Schuldenprävention hilft, wie Sie Schulden zukünftig vermeiden.
Grundsätzlich wird die Brille von der Krankenkasse übernommen: Bei Kurz- oder Weit-sichtigkeit ab 6,25 Dioptrien, einer Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien und wenn auf beiden Augen nur noch eine maximale Sehkraft von 30 % vorliegt.
Bei den meisten Krankenkassen sind dies gut 784,94 Euro für das erste Hörgerät und knapp 924,90 Euro für zwei Hörhilfen. In diesen Kosten sind die Anschaffungskosten des Hörgeräts und die Arbeiten des Akustikers bereits enthalten.
Seit 1. Oktober 2020 stieg der Zuschuss von 363,46 Euro auf 436,15 Euro (60 Prozent). Tipp: Trotz des höheren Zuschusses zahlen Patienten durchschnittlich noch immer fast 300 Euro aus der eigenen Tasche.
Waren gesetzlich Versicherte jedes Jahr beim Zahnarzt und haben dies im Bonusheft dokumentiert, steigen ihre Zuschüsse noch weiter – für fünf Jahre auf 70 % und für zehn Jahre sogar auf 75 %.
Anspruch:
Betrag:
Die kleine Witwenrente nach altem Recht entspricht 25 % der Rente, die dem verstorbenen Partner zustand oder gestanden hätte. Wer unter das alte Recht fällt, erhält die kleine Witwenrente lebenslang, wenn zudem folgende Bedingungen erfüllt sind:
Anspruch:
Betrag:
Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 % der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein. Außerdem müssen Hinterbliebene mit dem Partner verheiratet gewesen sein und dürfen nicht erneut geheiratet haben.
Hinterbliebene, für die das neue Recht gilt, müssen neben den Voraussetzungen des alten Rechts zusätzlich folgende Vorgaben für eine Witwenrente erfüllen:
Nach neuem Recht erhalten Hinterbliebene mit der großen Witwenrente statt 60 % nur noch 55 % der Rente des Verstorbenen. Zudem ist der Bezug der kleinen Witwenrente auf 24 Monate begrenzt. Auch bezieht die Rentenversicherung mehr Einkommensarten bei der Berechnung der Höhe der Witwenrente ein.
Grundsicherung im Alter/ bei Erwerbslosigkeit
Anspruch:
Hartz IV
Anspruch:
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten Personen, die
Regelsatz 2022
Freibeiträge
Auf Grund der Coronavirus-Pandemie werden laut § 67 SGB II „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2; Verordnungsermächtigung“ für den Bewilligungszeitraum vom 01. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 keine Prüfungen des Vermögens beim Antrag auf Hartz IV Leistungen durchgeführt, sofern kein erhebliches Vermögen vorliegt. Laut Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen können dabei jedoch keine pauschal festgelegten Vermögensgrenzen gelten. Vermögen müsse dann als erheblich gelten, wenn einzelfallabhängig für jedermann ersichtlich sei, dass ein Anspruch auf Hartz IV Leistungen nicht gerechtfertigt sei.
Wohngeld
Anspruch:
Eigenheime oder Wohnungen sollten im Alter eine angemessene Größe haben und preislich an der Rente angepasst sein.
Hinzu kommen Energiekosten wie
Der Inhalt der Leistungen richtet sich nach den Regeln der Pflegeversicherung. Sie umfasst:
Armut macht krank. Krankheit macht arm und Schulden!
Häufige Krankheiten:
Arthrose
Chronische, auf Abnutzung beruhende Erkrankung eines Gelenks
Bluthochdruck
Von Bluthochdruck spricht man, wenn der Blutdruck dauerhaft erhöht ist.
Demenz
Am Anfang der Krankheit sind häufig Kurzzeitgedächtnis und Merkfähigkeit gestört. Im weiteren Verlauf verschwinden auch bereits eingeprägte Inhalte des Langzeitgedächtnisses.
Parkinson
Bei der Krankheit werden Nervenzellen im Gehirn geschädigt, die Dopamin produzieren. Somit lassen sich Bewegungen schlechter koordinieren. Außerdem kann es zu Gleichgewichtsproblemen kommen, die das Risiko von Stürzen verstärken.
Diabetes
Diabetes ist eine Stoffwechselerkrankung, bei der das Hormon Insulin nicht mehr richtig wirken kann. Unbehandelt sammelt sich so zu viel Zucker im Blut an.
Rheuma
Der Begriff "Rheuma" beschreibt eine Vielzahl unterschiedlicher Erkrankungen, die hauptsächlich Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat verursachen. Die bekanntesten Beschwerden sind Gelenkschmerzen.
Schlaganfall
Plötzlicher Ausfall bestimmter Funktionen des Gehirns, durch den Störungen des Bewusstseins und Lähmungen auftreten können.
Adipositas
Von starkem Übergewicht (Adipositas oder Fettleibigkeit) spricht man, wenn der Fettanteil des Körpers übermäßig hoch ist.
Adipositas laut BMI:
Berechnung:
Beispiel:
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Unter dem Begriff Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden Erkrankungen des Herzens und der Blutgefäße zusammengefasst. Es handelt sich in der Regel um chronische Erkrankungen, die schwere Folgen haben können, wenn sie nicht konsequent behandelt werden.
Zuzahlung bis max. 2% des Bruttoeinkommens.
Zuzahlung bis max. 1% des Bruttoeinkommens bei chronischen Erkrankungen.
Müssen oftmals aus den Rücklagen bezahlt werden.
Kreditaufnahme im Alter, auch bei Immobilienbesitz, ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Grund ist hierfür u. a., dass gerade kleinere Regionalbanken ihren älteren Kunden keinen Baukredit mehr gewährleisten; sie legten die Wohnimmobilienkreditrichtlinie sehr streng aus.
Wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse nicht ausreichen und der Betroffene oder unterhaltspflichtige Angehörige auch nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um den Eigenanteil zu zahlen, besteht Anspruch auf Hilfe bei der Landeskasse.
Zu den eigenen finanziellen Mitteln gehören sowohl Einkommen als auch andere Vermögenswerte. Das können Ersparnisse, Wertpapiere, Schmuck, Immobilien und Grundstücke, Kraftfahrzeuge oder Lebensversicherungen sein. Diese müssen eingesetzt werden, um die eigene Pflege zu finanzieren. Ausnahmen bestehen, wenn Vermögen unter die Härtefallregelung fällt.
Wann muss wer zahlen?
Ansprechpartner-/in: Frau Manuela Pochte
Telefon: 05861 / 98568-20 o. 015146293636
E-mail: schuldnerberatung@caritas-uelzen.de
Anschrift: Dannenberger Straße 23, 29439 Lüchow
Caritasverband für die Landkreise Uelzen / Lüchow-Dannenberg e. V.
Bahnhofstraße 6
29525 Hansestadt Uelzen