Schuldenprävention

Die Schuldenprävention will als eigenständiger Arbeitsbereich im Rahmen der Sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung die Ursachen aufzeigen und helfen, sie rechtzeitig zu erkennen und dadurch einer drohenden Überschuldung vorzubeugen.

Was wir erreichen wollen:

  • Aufklärung über Schuldenfallen,
  • Förderung eines verantwortungsvollen Um-gangs mit Geld,
  • Aufbau und Stärkung von Planungs- und Handlungskompetenzen,
  • Budgetplanung z. Bsp. durch die Führung eines Haushaltsbuches,
  • Förderung eines bewussten Konsumver-haltens,
  • Aufzeigen der Risiken der Ver- und Über-schuldung,
  • persönliche Auseinandersetzung mit den Tabuthemen "Geld" und "Schulden"
  • sowie Erkennen und Einschätzen finanzieller Risiken.

Unser Angebot:

Durchführung von Präventionsveranstaltungen für alle Altersklassen und Lebenslagen. Schwerpunkte liegen bei Kindern und Jugendlichen, sowie bei Senior*innen und bei Teilnehmenden an Kursen bei Bildungsträgern. 

Unsere Angebote sind kostenlos. Wir bieten sowohl persönliche Vorträge als auch Angebote über das Internet an. 

 

Gern nehmen wir Ihre Anfragen nach einer Veranstaltung entgegen.

Kontakt

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Caritasverband für die Landkreise Uelzen / Lüchow-Dannenberg e.V.

Ansprechpartner-/in: Frau Manuela Pochte

Telefon: 05841 /9573201 o. 015146293636

E-mail: schuldnerberatung@caritas-uelzen.de

Anschrift: Dannenberger Straße 23, 29439 Lüchow

 

Im Landkreis Uelzen

Caritasverband für die Landkreise Uelzen / Lüchow-Dannenberg e.V.

Ansprechpartner-/in: Katrin Jarfe

Telefon: 0581/ 97655-15

E-mail:  schuldenpraevention@caritas-uelzen.de

Anschrift: Bahnhofstraße 6, 29525 Hansestadt Uelzen

 

Kindergärten/ Kindertagesstätten

Schon bevor Kinder über eigenes Geld verfügen, wird ihr Konsumverhalten geprägt, sie sehen es im Alltag und werden früh an Marken gebunden. Zusätzlich werden sie durch Werbung gezielt angesprochen, dabei sind Vorschulkinder noch gar nicht in der Lage Werbung als solche zu erkennen. 

Nicht nur in der Quengelzone im Supermarkt, auch zu Hause bestimmen Kinder mit was gekauft wird. Die Werbebranche nutzt dies aus, etwa 60 % der Werbung für Lebensmittel richtet sich an Kinder. 

Ansatz der Schuldenprävention ist hier den kleinen Kindern  den Unterschied zwischen „haben wollen“ und „zum Leben brauchen“ zu verstehen zu geben. 

Grundschule

Meist machen Kinder im Grundschulalter ihre ersten Erfahrungen durch ihr Taschengeld. Ihr Wissen über Geld und Geldausgaben geht selbst in der gleichen Altersstufe weit auseinander. Manche Experten gehen davon aus, dass Kinder ab 7 oder 8 Jahren in der Lage sind, Werbung zu verstehen, andere meinen, es sei erst drei Jahre später der Fall. Dabei nutzen schon viele Kinder im Grundschulalter ein Smartphone und sind somit der Werbung noch stärker ausgesetzt als kleinere Kinder. Die Kinder lernen in der Schule rechnen und können dies auch für den Umgang mit ihrem eigenen Geld nutzen. Sie sollten lernen auf etwas warten zu können und nicht gleich alles sofort haben zu wollen oder sich zwischen zwei Produkten entscheiden zu müssen.  Sie wissen bereits, dass es Familien mit viel und mit wenig Geld gibt. Ebenso wissen sie, dass die Interessen und Hobbys ganz unterschiedlich sein können, Kinder sich deshalb andere Sachen wichtig finden und kaufen wollen.

Der Ansatz der Schuldenprävention soll deutlich machen, dass das Geld nur im begrenzten Maß zur Verfügung steht, eingeteilt werden muss und dass das „Lebenswichtige“ vor dem „Spaß“ kommt. 

Das Einteilen des Geldes kann man über ein Taschengeldkonzept mit 3 Gläsern erklären oder über den Kreislauf des Geldes durch Geld verdienen und ausgeben.

Weiterführende Schulen

In dieser Schulart richtet sich das Angebot eher an die Schüler*innen der neunten und zehnten Klassen. Durch das Planspiel Lara werden sie aktiv mit einbezogen und können mit ihren Beiträgen den Ablauf einer Doppelstunde (ca. 90 Minuten) gestalten. Lara ist eine Auszubildende mit eigener Wohnung. Sie schafft es nicht ihr Geld so einzuteilen, dass es für den ganzen Monat reicht. Dies bietet viel Potential für Diskussionen, zum Beispiel, ob sie sich Geld leihen sollte, irgendwie Geld dazu  verdienen könnte oder wo sie am besten sparen kann. Versicherungen, Dispokredit bzw. dass das eigene Auto werden mit thematisiert. Ziel ist nicht nur, mit dem letzten Euro bis zum Monatsende zu kommen, sondern auch auf unerwartete Ausgaben vorbereitet zu sein. 

Ausbildung

Die Anzahl der jungen Menschen (bis 30 Jahre) mit Schulden ist in den Jahren 2008 bis 2021 um 50 % gestiegen. Auch wenn nach wie vor Arbeitslosigkeit der Hauptgrund für Schulden ist, so tritt unwirtschaftliche Lebensführung immer weiter in den Vordergrund. Sie haben einfach nicht gelernt, mit Geld umzugehen und müssen jetzt mit den Konsequenzen leben. Die Zahl der Konsumwünsche ist groß und alle Wünsche sollen sofort befriedigt werden. 

Es gilt ihnen eine Übersicht zu schaffen, welche Wohnkosten auf sie zukommen und wie sie ihr Geld einteilen müssen. Aber auch z. B. welche Versicherungen sind sinnvoll, welche nicht. 

Neben dem Planspiel Lara, das in den weiterführenden Schulen eingesetzt wird, kommt hier auch eine Etatplanung für den eigenen Haushalt in Betracht. Ziel ist es, das Geld vorausschauend einzuteilen und sich Limits für einzelne Bereiche zu setzen. Dabei sollte auch eine finanzielle Reserve für Notfälle eingeplant werden oder Geld für einen größeren Wunsch beiseitegelegt werden. 

Es gibt auch Fälle, bei denen wirtschaftlich gut gehaushaltet wird, das Geld aber trotz allen nicht zum Leben ausreicht. Hier gibt es Hinweise auf finanzielle Förderungen wie zum Beispiel  Unterhalt von den Eltern, Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder Bürgergeld. 

Studium

Nach der Schulzeit treten viele Menschen ein Studium an. Gerade Studienanfänger stehen häufig vor dem Problem, dass am Ende des Geldes noch ganz schön viel Monat über ist! Trotz Nebenjobs sind Sozialbeiträge für die Uni, Mietkosten und generelle Lebenshaltungskosten für Studenten ohne finanzielle Unterstützung kaum stemmbar. Wer nicht von den Eltern unterstützt werden kann, muss auf andere Optionen ausweichen.

Die am häufigsten genutzte Form der finanziellen Förderung basiert auf dem sogenannten Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Allerdings muss die Hälfte der erhaltenen Summe nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden. Hinzu kommt, dass vielen Studierenden nicht der Höchstsatz des Förderbetrages zugesprochen wird, sodass sie zusätzlich einen Studienkredit aufnehmen müssen. Der gängigste Anbieter eines solchen Kredits ist die KfW-Bank. Die Gesamtsumme (zzgl. Zinsen) muss jedoch zurückgezahlt werden.

Bildungsträger

Das Angebot an Bildungsträger ist unterschiedlich.

Bei jungen Menschen, die in eine Ausbildung starten wollen, stehen andere Themen im Vordergrund als bei Menschen in der Lebensmitte, die eine Maßnahme zum Wiedereinstieg in das Berufsleben besuchen. Bei den jüngeren Menschen geht es um das Vermitteln von Grundlagen, um sich ein Leben ohne Schulden aufbauen zu können. Dazu gehört ein Haushaltsplan, um eine Übersicht über die Finanzen zu bekommen. Während es bei den Menschen mit Lebenserfahrung gilt, auf ihre konkreten Fragen einzugehen bzw. auf Problemfelder aufmerksam zu machen. Für den Fall, dass trotz wirtschaftlicher Lebensführung das Geld nicht ausreicht, gibt es Hinweise auf finanzielle Unterstützungsleistungen.

Menschen mit Migrationshintergrund

Eine Mischung aus fehlenden Sprachkenntnissen oder keine bzw. nicht anerkannte Ausbildungen führen verstärkt zu prekären Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich erschweren Unkenntnisse über unsere Sozialsysteme und falsche Einschätzung von Rechten und Pflichten das Leben und bringen sie immer wieder in finanziell schwierige Situationen. Hier hilft meist nur ein längerer Prozess mit vielen kleinen Schritten, in denen einzelne Situationen des Alltags mit Ursachen und Folgen erläutert werden, damit sie nicht ein zweites Mal in die gleiche Situation geraten. Zuzugeben, dass man etwas nicht verstanden hat, fällt schwer. Es ist wichtig, den gleichen Inhalt noch einmal mit anderen Worten zu wiederholen, denn manchmal liegt es nur an einem einzelnen Begriff, dass etwas nicht verstanden wird. 

Frauen, Alleinerziehende, Pflegende

 

Diesen Personengruppen kommt noch die Sorge der Altersarmut hinzu. Berufliche Auszeiten in der Familienphase und/oder Pflege von Angehörigen beziehungsweise Teilzeitarbeit lassen die ohnehin schon geringe Rente noch geringer werden. Das Kennen von Fakten kann vor den Folgen schützen, wenn entsprechend gehandelt wird. Hier ist in der Partnerschaft Offenheit und gemeinsames Handeln gefragt. 

Senior*innen

Armut im Alter wird oft versteckt, da sich die Betroffenen schämen oder fürchten, ihren Kindern zur Last zu fallen. Auch wenn noch so gut gewirtschaftet wird, kann es sein, dass das Geld nicht reicht. Die Rente ist geringer als das letzte Einkommen, außerdem muss eine Rente oft auch noch für ein Paar reichen. Hinzu kommt, dass die Wohnkosten und sonstigen Lebenshaltungskosten steigen. Darüber hinaus bringt das Alter auch oft zusätzliche Ausgaben mit sich (à Plagen des Alters). 

In der Schuldenprävention geht es darum, den Zuhörenden die Scham oder Furcht anderen zur Last zu fallen zu nehmen und Hilfemöglichkeiten aufzuzeigen. In dieser Personengruppe wird unter anderem das Angehörigenentlastungsgesetz, Wohngeld und Grundsicherungsleistungen vorgestellt. Außerdem werden verschiedene Versicherungen angesprochen und Kosten durch ungünstige Verträge, wie z. B. beim Telefon oder Strom. 

Sozialleistungen

Grundsicherung im Alter/ bei Erwerbsminderung

  • Für Menschen, die eine Altersrente beziehen (bzw. von Alter her beziehen könnten) oder
  • Beziehende einer Erwerbsminderungsrente.
  • Für Menschen, die das Rentenalter erreicht haben oder
  • Menschen, die im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten.
  • Der Vermögenfreibetrag liegt bei 10.000,-€ pro Person.

Bürgergeld

  • Für Erwerbsfähige und ggf. ihre Kinder unter 15 Jahren.
  • Für Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.
  • Für Menschen, die zu jung für die Altersrente  und erwerbsfähig sind.
  • Voraussetzung: Gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und finanzielle Hilfebedürftigkeit.
  • Vermögensfreibetrag 15.000,-€ pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.
  • Bei Neufällen (Erste Zahlung des Arbeitslosengeld II/ Bürgergeld ab Januar 2023) innerhalb der Karenzzeit: 40.000,- € für die erste Person, jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft 15.000,- €

Regelsätze 2023

  • 502,- € im Monat für eine allein stehende Person oder alleinerziehende Person.
  • 451,-€ für Partner, wenn beide volljährige sind.
  • 402,-€ für Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren, die bei ihren Eltern wohnen.
  • 420,-€ für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft ab Beginn des 15. bis zum 17. Lebensjahr sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen.
  • 348,-€ für Kinder von 6 bis 13 Jahre.
  • 318,-€ für Kinder bis 6 Jahre.

Hinzu kommen Mehrbedarfe, zum Beispiel wegen Schwangerschaft, Alleinerziehend, Kostenaufwendige Ernährung, Dezentrale Warmwasserbereitung (Boiler/ Durchlauferhitzer) oder besondere Leistungen aufgrund einer Behinderung. 

Wohngeld

Berechtigt sind diejenigen, deren Einkünfte für die Wohnkosten nicht ausreichen. 

Der Vermögensfreibetrag liegt bei Alleinstehenden bei 60.000,-€, zusätzlich für jedes Haushaltsmitglied 30.000,-€.

Keine Überprüfung der finanziellen Verhältnisse von Angehörigen außerhalb des Haushalts! 

Kann es sowohl für Mieter als auch für Eigentümer geben:

Als Mietzuschuss für:

  • Mieter und Untermieter
  • Heimbewohner
  • Personen mit Dauerwohnrecht oder dinglichen Wohnrecht
  • Nutzer einer Stiftungs- oder Genossenschaftswohnung
  • Personen, die in eigenem Haus mit mehr als 2 Wohnungen leben.
     

Als Lastenzuschuss für:

  • Eigentümer eines Hauses oder Wohnung mit höchstens 2 Wohnungen
  • Eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder Nießbrauchsrecht
  • Personen mit Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, Erbbaurecht, eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht, oder Nießbrauchsrecht  und diesem Wohnraum selbst nutzen
  • Erbbauberechtigte

Mit dem Wohngeld Plus wurde das Wohngeld großzügiger bemessen. Es haben mehr Menschen einen Anspruch und die Höhe des Wohngeldes steigt auch. Im Wohngeld ist eine Pauschale für Heizkosten enthalten.

Bei Studierenden nur möglich, wenn kein Anspruch auf BAFöG besteht oder BAFöG als volles Bankdarlehen bezogen wird.

Ausgenommen sind Beziehende von Ausbildungsgeld, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld. 

Es wird nur auf Antrag gezahlt, dabei wird auch geprüft, ob Ansprüche an anderer Stelle besteht, z. B. BAFöG. Es kann auch dann gezahlt werden, wenn nicht alle Mitglieder des Haushalts anspruchsberechtigt sind. Kinder mit Kindergeldbezug haben zusätzlich einen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe, die aber extra beantragt werden müssen. 

Der Antrag wird im Regelfall für ein Jahr bewilligt. Es empfiehlt sich, den Folgeantrag schon 2-3 Monate vorher zu stellen, denn die Bearbeitung kann einige Zeit dauern.

Das Wohngeld berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der vorliegenden Mietstufe. In der Stadt Uelzen gilt die Mietstufe 2, im Landkreis Uelzen die Mietstufe 1. Im gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt die Mietstufe 1 vor. 

Bei den Wohnkosten wird nicht nur die Grundmiete (bzw. monatliche Belastung) berücksichtigt, sondern auch Nebenkosten. Um zu überprüfen, ob sich eine Antragstellung lohnt, kann man Rechner im Internet benutzen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Antrag stellen, denn eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur Ihre Wohngeldstelle geben. 

Es gibt Freibeträge für Schwerbehinderte, Pflegebedürftige, Alleinerziehende, Beziehende nach dem Bundesentschädigungsgesetz und Beziehende von Rente/Grundrente. 

Verändert sich z.B. die Adresse, das Einkommen oder die Zahl der Haushaltsmitglieder muss die Wohngeldstelle informiert werden.

Wohngeld kann frühestens ab Monat der Antragstellung gezahlt werden. Es sei denn, z.B. ein Antrag auf Bürgergeld wurde nicht bewilligt oder die Miete/Belastung wurde rückwirkend um mehr als 15 % erhöht. Dann kann u. U. ein Zeitraum für die Vergangenheit mit berücksichtigt werden. 

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist für diejenigen gedacht, deren Einkommen für sich selbst, aber nicht ganz für die Kinder ausreicht. Es wird für Kinder gezahlt, die einen Anspruch auf Kindergeld haben. 

Für die Eltern gelten Einkommensgrenzen, ein Paar muss mindestens 900,-€ brutto an Einkünften haben, eine alleinerziehende Person 600,-€. 

Für die unverbindliche Prüfung können Rechner im Internet genutzt werden. Verbindlich kann das nur ein Antrag an die Familienkasse klären. Sollte ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen, aber der Zuschlag nicht ganz den Bedarf decken, wird der Hinweis auf eine zusätzliche Beantragung von Wohngeld gegeben. Sollte der Kinderzuschlag auch zusammen mit Wohngeld den Bedarf nicht decken, wird der Hinweis zur Beantragung von Bürgergeld gegeben. Geben Sie bei der Beantragung des Bürgergeldes an, dass der Kinderzuschlag abgelehnt wurde. Legen sie den Nachweis der Ablehnung bei, dann könnte das Bürgergeld rückwirkend ab Antragsstellung des Kinderzuschlages gezahlt werden. 

 

Kontakt

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Ansprechpartner-/in: Frau Manuela Pochte

Telefon: 05841 /9573201 o. 015146293636

E-mail: schuldnerberatung@caritas-uelzen.de

Anschrift: Dannenberger Straße 23, 29439 Lüchow

 

Landkreis Uelzen

Ansprechpartner-/in: Katrin Jarfe

Telefon: 0581/ 97655-15

E-mail:  schuldenpraevention@caritas-uelzen.de

Anschrift: Bahnhofstraße 6, 29525 Hansestadt Uelzen

 

Caritasverband für die Landkreise Uelzen / Lüchow-Dannenberg e. V.

Bahnhofstraße 6

29525 Hansestadt Uelzen